Mit Beginn des Jahres 2013 tritt das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz in Kraft.
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ab diesem Zeitpunkt für alle Hauseigentümer die Möglichkeit besteht, einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen.
Hoheitliche Tätigkeiten
Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten bleibt der bisherige Bezirksschornsteinfeger zuständig. Er ist auch weiterhin Ansprechpartner des Hauseigentümers.
„Für die Hauseigentümer ändert sich, dass sie sich künftig selbst darum kümmern müssen, dass ihre Feuerungsanlage regelmäßig gekehrt und überprüft wird.“, informiert Stephan Langer, Vorstand Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.
Die Kehr- und Überprüfungstermine sind im Feuerstättenbescheid aufgeführt und müssen eingehalten werden.
Kehrbezirke
Kehrbezirke oder feste Zuständigkeiten der Schornsteinfeger werden nur noch für sieben Jahre durch die zuständige Verwaltungsbehörde vergeben. Dies gilt für Bauabnahmetätigkeiten oder dem vorbeugenden Brandschutz, also Aufgaben, die hohen Sicherheitsanforderungen unterliegen. Alle anderen Arbeiten können frei vergeben werden.
Bewerben darf sich jeder entsprechend qualifizierte Schornsteinfeger. Ausgewählt wird nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Der objektiv Beste gewinnt die Ausschreibung. Betreiber einer Feuerstätte können selbstverständlich zur Durchführung der erforderlichen Tätigkeiten den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger beauftragen.
Schornsteinfegerarbeiten
Doch kann auch ein anderer Dienstleistungserbringer die vorgeschriebenen Arbeiten ausführen und der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger übernimmt die regelmäßige Kontrolle des Vollzugs. Der ausführende Betrieb muss mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein. Schornsteinfegerarbeiten dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die auch Schornsteinfeger sind.
„Das ist wichtig, denn Schornsteinfegerarbeiten sind sicherheitsrelevant und nicht nur der Gesetzgeber sondern alle Hauseigentümer haben gemeinsam ein hohes Interesse, dass auch der Nachbar entsprechende Fachleute beauftragt.“, informiert Andreas Ehlert, Stellvertretender Präsident des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks.
Quelle: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, Zentralinnungsverband (ZIV)