Das Bundeskabinett hat das Schornsteinfegerrecht neu geregelt. Damit kommt die Bundesregierung einer Forderung aus Brüssel nach, das Prinzip der Dienstleistungsfreiheit zu beachten
Rechtliche Grundlage für die Arbeit der Schornsteinfeger war bisher das ,,Gesetz über das Schornsteinfegerwesen" kurz Schornsteinfegergesetz. Dieses wurde durch das ,,Schornsteinfeger - Handwerksgesetz" ergänzt, welches das Schornsteinfegergesetz am
1. Jan. 2013 vollständig ersetzt.
Wesentlichen Änderungen für Hauseigentümer
Der Grundbesitzer einer Liegenschaft erhält bis spätestens zum 31. Dezember 2012 von seinem Schornsteinfegermeister einen Feuerstättenbescheid.
Darin ist festgelegt, welche Arbeiten in welchen Zyklen an Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten durchgeführt werden müssen.
§ 14 Abs. 3 und § 17 des SchfHwG
Legt darin Zeit und Art der Durchführung fest.
Die Festlegung der Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten richtet sich überwiegend nach den Zeiten der letzten Jahre an denen die Tätigkeiten durchgeführt wurden, unter Berücksichtigung der jetzigen Veränderungen.
Mit diesem Feuerstättenbescheid können einige Aufgaben an andere Schornsteinfeger vergeben werden. Ab 1. Jan. 2013 besteht somit die Möglichkeit, Ihren Schornsteinfeger frei zu wählen. (Für EU-Dienstleistungserbringer gilt dies bereits jetzt).
Den Feuerstättenbescheid werde ich zusammen mit der nächsten Feuerstättenschau erstellen.
§ 1 Abs.3,14 Abs. 2 u.3 und § 17 des SchfHwG
Die Feuerstättenschau ist eine Inaugenscheinnahme von Feuerstätte, Verbindungsstück und Schornstein.
Dazu ist es unumgänglich alle Räume zu begehen, durch welche Schornsteine führen.
Der Zugang zu diesen Räumen (auch in vermieteten Räumen) ist erforderlich.
Artikel 13 Grundgesetz
Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.
Der Ausführungstermin wird rechtzeitig mitgeteilt.
Über das Ergebnis der Überprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Die Kosten für Feuerstättenbescheid und Feuerstättenschau werden detailliert in Rechnung gestellt und können bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden.