Mit Inkrafttreten der geänderten BImSchV am 20. März 2010 werden Öl- und Gasheizungen bis zu einem Alter von 12 Jahren alle drei Jahre, über 12 Jahre alte Heizungen alle zwei Jahre gemessen. Der Messpflicht unterliegen Heizungsanlagen ab 4 KW, sowie bivalent betriebene. Die Messungen für Heizungen mit Feststoff erfolgen alle zwei Jahre. Dadurch verringern sich die Kosten bei Gas in dem Jahr, in dem nicht gemessen wird, um ca. € 7,80 und bei Öl um ca. €12,30. Wie Sie sehen hat sich einiges geändert. Die Kehrtätigkeiten werden etwas teurer, dafür werden aber die Überprüfungen der Öl- und Heizungsanlagen preiswerter. In den letzten 25 Jahren haben wir für Sie, die Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten durchgeführt. Bei dieser Gelegenheit bedanken wir uns für die gute Zusammenarbeit. Wir werden auch weiterhin unsere Dienste in gewohnter Qualität und Sorgfalt durchführen.